Der Arbeitgeber hat eine Vielzahl von Möglichkeiten gegenüber einem Arbeitnehmer Hinweise, Kritik oder Verwarnungen auszusprechen. Die wichtigste Rüge ist die Abmahnung. Mit der Abmahnung rügt der Arbeitgeber ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers und droht zugleich dem Arbeitnehmer mit der Kündigung bei weiteren Verstößen.
Der Betriebsrat muss zu einer Abmahnung nicht angehört werden.
Einer Abmahnung ist rechtmäßig, wenn der Arbeitnehmer gegen eine ihm bekannte arbeitsvertragliche Pflicht verstoßen hat und die Abmahnung der Hinweis- und Warnfunktion entspricht.
Die Abmahnung ist oftmals die Vorstufe einer Kündigung. Also Achtung!
Ob es sinnvoll ist, sich im Einzelfall gegen eine Abmahnung zu wehren, sollten Sie mit einem Rechtsanwalt besprechen.
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